Was die Nachsorge zugunsten der Sicherheit der Kunden angeht, liegt die Fahrradbranche nicht sehr vorne. Mehr noch, ein Rückruf wird in der Branche leider allzu oft mit einem Gesichtsverlust gleichgesetzt. Dabei ist ein gut gemachter Rückruf Kundenservice und eine vorbeugende Maßnahme gegen Haftungsforderungen zugleich.
Die Gesetzeslage, das Produktsicherheitsgesetz, ist eindeutig: „ProdSG § 6 – Zusätzliche Anforderungen an die Bereitstellung von Verbraucherprodukten auf dem Markt
(2) Der Hersteller, sein Bevollmächtigter und der Einführer haben jeweils im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit Vorkehrungen für geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von Risiken zu treffen, die mit dem Verbraucherprodukt, das sie auf dem Markt bereitgestellt haben, verbunden sein können; die Maßnahmen müssen den Produkteigenschaften angemessen sein und können bis zur Rücknahme, zu angemessenen und wirksamen Warnungen und zum Rückruf reichen.“