SAZbike 03/2001
Lesedauer 0:40 Minuten

Zedler hilft durch den Garantie-Dschungel

Die Themen Gewährleistung und Produkthaftung verursachen im Handel weiterhin Unsicherheit und werfen viele Fragen auf.

Der Vortrag von Dirk Zedler zu diesem Thema stieß in Bremen jedenfalls auf großes Interesse. Der Fahrrad-Sachverständige erläuterte u.a. die Unterschiede zwischen Gewährleistung und Produkthaftung, also zwischen der Sachmängelhaftung für das Produkt selbst und der Haftung für die Schäden, die aufgrund eines mangelhaften Produkts entstehen. Die Sachmängelhaftung endet bekanntermaßen nach zwei Jahren, die Produkthaftung hingegen gilt bis zu 10 Jahre nach dem Verkauf. Allerdings ist bei der Produkthaftung immer der Hersteller oder der Importeur (bei Importen von außerhalb der EU) der Haftende. Das können jedoch auch Händler sein, wenn diese z.B. Fahrräder selbst aus Taiwan einführen. Außerdem sieht die Produkthaftung - im Gegensatz zur Gewährleistung - eine Selbstbeteiligung des Geschädigten von 575 EUR vor.

Zurück