In zig begleiteten Marktaufsichtsverfahren, die wir mit diversen Herstellern erfolgreich bewältigen konnten, haben wir gelernt, dass es nicht so weit kommen muss. Typischerweise wird zunächst eine Frist gesetzt, bis zu der die ersten Maßnahmen umgesetzt sein müssen. Weiterhin muss eine Strategie vorliegen, wie und bis wann verbleibende Punkte erledigt werden. Die gesamteuropäische Gesetzeslage sieht eine mehr oder weniger präzise und typspezifisch definierte Produktsicherheit vor, außerdem eine Reihe von produktbegleitenden Maßnahmen. Es kann also nicht anders sein, als dass Babboe in der Vergangenheit viel zu wenig dieser unumstößlichen Regularien berücksichtigt hat und diese in ihrer Gesamtheit nun nicht mehr „auf die Schnelle“ umzusetzen waren.
Ein anderer Grund war möglicherweise, dass beim ersten Rückruf im Jahr 2019 keine sicheren Produkte nachgeliefert wurden. Das wäre eine Erklärung dafür, warum die ansonsten eher nachsichtigen oder aus deutscher Sicht entspannten Behörden in den Niederlanden mit nie dagewesener Härte agierten.
Lesen Sie unseren gesamten Newsletter zu diesem Thema.
Foto: Zedler-Gruppe