Das Produktsicherheitsgesetz gilt seit August 1997. Fahrradhändler beeinflussen durch die Montage und die Reparatur die Sicherheitseigenschaften eines Fahrrades. Rechtlich sind sie damit durch das neue Gesetz näher am Status des Herstellers als an dem des Händlers. Damit ergäben sich eine ganze Reihe von Verpflichtungen: von der Instruktionspflicht vor Gebrauch bis zur "Produktbeobachtungspflicht" im laufenden Betrieb. Das stelle neue Anforderungen an den Handel, müsse aber auch als Chance zur Imageverbesserung der Zweiradbranche wahrgenommen werden, so die These des Ludwigsburgers. Mehr dazu im nächsten Heft.
RadMarkt 03/1998
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