Die gesetzliche Gewährleistung wurde verändert - sie nimmt vor allem Händler in die Pflicht. TOUR hat recherchiert, ob die Neuerungen zum Sturm auf die Radgeschäfte führen werden. Außerdem: Was Käufer und Verkäufer beachten sollten, damit Reklamationen stressfrei ablaufen.
Der Kauf einer neuen Rennmaschine ist meistens ein Grund zur Freude - für den Käufer und den Radhändler gleichermaßen. Die frisch geknüpfte Geschäftsbeziehung zwischen Kunde und Verkäufer gerät allerdings schnell in Schieflage, wenn das Rad nicht so funktioniert wie es soll. Um kleinere Probleme wie eine rasselnde Schaltung oder unrunde Laufräder kümmern sich die meisten Fachhändler schon immer; das gehört zum Service. Doch wenn nach längerer Zeit ernste Mängel auftauchen, deren Beseitigung Geld kostet, blüht im Nu der schönste Streit. Die Rechte des Kunden waren in solchen Fällen bislang eher eng gefasst - meinte die Europäische Kommission und gab 1999 eine Richtlinie heraus, wie die Verbraucherrechte zu stärken seien. Das mussten die Mitgliedsländer der EU in Gesetze fassen, die nun zum 1. Januar 2002 geltendes Recht wurden.
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Autor: Dirk Zedler