Nahezu mühelos und abgasfrei kommt man mit einem E-Bike voran.
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Wer haftet
Wer die Hilfe der Fachleute in Anspruch nimmt, geht auf Nummer sicher. Allerdings bewegen sich die Händler damit selbst in einer rechtlichen Grauzone, behaupten unter anderem der Zweirad-Industrie-Verband (ZIV) sowie der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC). Denn sie würden durch den Umbau eines Fahrrades zum Pedelec selbst vom Händler zum Hersteller. Und damit gehen Pflichten einher, die sie erfüllen müssen: "Händler werden rechtlich zum Hersteller eines komplett neuen Fahrzeugs und stehen voll in der Haftung", verweist der ADFC auf den Sachverständigen Dirk Zedler vom Institut für Fahrradtechnik und -sicherheit in Ludwigsburg. Dessen Meinung ist eindeutig: "Finger weg von Nachrüstsätzen. Das Risiko des Versagens mit nicht vorhersehbarer Unfallfolge ist groß."
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Autor: Steffen Kanduth
Foto: Swytch Technologies